(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
"Die Untersagung nach Satz 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen [...]" (§3 (2) CoronaVO)
Damit ist Straßentraining und Mountainbiketraining auf normalen Waldwegen untersagt.
Wir informieren euch wieder, sobald es Neuerungen gibt.
Haltet durch - we´ll be back!
euer RFV-Team
Impressum
Datenschutz
Haftungsausschluss/Risikohinweis